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Dokumente für die Gründung einer Firmenvertretung in der VR ChinaEine ausländische Firma oder Institution, die ein Vertretungsbüro in der VR China gründen möchte, muss folgende Dokumente vorbereiten: 1. Antrag auf Erteilung der Genehmigung eines ausländischen Vertretungsbüros in China (Original) 2. Die von der ausländischen Firma an den Chefdelegierten erteilte Vollmacht (Original) 3. Der Lebenslauf des Chefdelegierten und der Personalausweis (Original oder Kopie) 4. Die Gründungsdokumente der ausländischen Firma müssen von den zuständigen Behörden im Heimatland ausgestellt werden (Original oder beglaubigte Kopie) 5. Der Finanzlagenachweis der Firma, ausgestellt von der Hausbank der Firma (Original) Die oben genannten Dokumente sollen in 5 Exemplaren jeweils in chinesischer und/oder in englischer Sprache verfasst werden. Der Antrag und die Vollmacht sollen von dem Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet und mit dem Firmenstempel versehen werden. Der Antrag enthält die Geschäftsbranche der ausländischen Firma, die Bankverbindung, den Geschäftsverkehr mit China (nicht unbedingt), den Gründungszweck des Vertretungsbüros, sowie den Namen, Sitz und die Dauer des Büros. Der von der Bank ausgestellte Finanzlagenachweis soll das eingeschriebene und eingezahlte Kapital, die Geschäftslage und die Zahlungsfähigkeit enthalten. Nachdem die Dokumente vorbereitet worden sind, kann die ausländische Firma ein Gesuch bei der zuständigen Behörde, normalerweise bei der Provinzbehörde "Foreign Economic Relations & Trade Commission" stellen. Nach Erhalt des Gesuchs prüft die zuständige Provinzbehörde den Fall gemäß den administrativen Bestimmungen. Nachdem die ausländische Firma die Genehmigung von der zuständigen Behörde bekommen hat, soll sie sich zuerst bei dem Provinzsamt für Industrie und Handel registrieren lassen, und holt dann die Lizenz (The Registration Identification for Foreign Enterprise´s Representative Office) ab. Das Personal des ausländischen Vertretungsbüros muß sich bei der Provinzpolizei oder bei der Polizei der Provinzhauptstadt (the public security bureau of the provincial or the capital of the Province) und dem Steueramt (tax bureau) anmelden. Nach den Anmeldungen kann das Büro die Gründung proklamieren. (Diese Angaben sind nur zur Information)
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