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Persoenliche Einkommensteuer in der VR ChinaSowohl Chinesen als auch in China tätige Ausländer werden der Einkommensteuer unterworfen. Der Steuersatz ist progressiv und liegt zwischen 5-45%. Der monatliche Freibetrag ist 800 Yuan für Chinesen und für Ausländer 4000 Yuan. Die für Ausländer und Chinesen gleichermaßen anwendbare Tabelle stellt sich wie folgt dar:
Ausländer, die weniger als ein Jahr in China wohnen, unterliegen der Steuer nur für ihre Einkommen in China. Ausländer, die mehr als 1 Jahr und weniger als 5 Jahre in China wohnen, unterliegen der Steuer für ihre Belohnungen in China und aus dem Ausland. Ausländer, die mehr als 5 Jahre in China gelebt haben, unterliegen der Steuer ab 6stes Jahr für ihre gesamte Einkommen außerhalb der VR China.
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