Steuer

Persoenliche Einkommensteuer in der VR China

Sowohl Chinesen als auch in China tätige Ausländer werden der Einkommensteuer unterworfen. Der Steuersatz ist progressiv und liegt zwischen 5-45%. Der monatliche Freibetrag ist 800 Yuan für Chinesen und für Ausländer 4000 Yuan. Die für Ausländer und Chinesen gleichermaßen anwendbare Tabelle stellt sich wie folgt dar:

Betrag (Yuan) Tarif (%)
Bis 500  5
Bis 2000  10
Bis 5000  15
Bis 20000  20
Bis 40000  25
Bis 60000  30
Bis 80000  35
Bis 100000  40
Über 100000  45

Ausländer, die weniger als ein Jahr in China wohnen, unterliegen der Steuer nur für ihre Einkommen in China.

Ausländer, die mehr als 1 Jahr und weniger als 5 Jahre in China wohnen, unterliegen der Steuer für ihre Belohnungen in China und aus dem Ausland.

Ausländer, die mehr als 5 Jahre in China gelebt haben, unterliegen der Steuer ab 6stes Jahr für ihre gesamte Einkommen außerhalb der VR China.

 


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