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Ein- und Ausreiseformalitäten für Chinareisende

Zollerklärung Chinareisende müssen vor der Einreise eine Zollerklärung ausfüllen, in der dem Zoll mitgebrachte wertvolle Sachen angezeigt werden. Zusammenreisende Familienmitglieder können gemeinsam ein Formular benutzen.

Die in die Zollerklärung eingetragenen Gegenstände müssen die Reisenden bei der Ausreise wieder ausführen.

Die Zollerklärung muß aufgehoben und bei der Ausreise dem Zoll vorgelegt werden. Der Zoll überprüft dann die in der Zollerklärung eingetragenen Gegenstände.

Wenn Reisende, die nach China kommen, Gepäck getrennt transportieren lassen, müssen sie dem Zoll die Stückzahl und den Einfuhrort angeben und das Gepäck innerhalb von sechs Monaten ab dem Einreisetag liefern lassen.

Wenn Reisende zu verzollende Sachen mitbringen, müssen sie nach den Vorschriften Einfuhrsteuer bezahlen.

Einreise Bei der Einreise müssen Touristen ein Einreiseformular ausfüllen und Paß, Visa sowie Gesundheitszeugnis zur Überprüfung vorlegen. Gepäckstücke, Güter und Postsachen können erst nach einer Überprüfung durch die Hygienekontrollstellen ins Land gebracht werden.

Ausländer, die an Geschlechtskrankheiten, Lepra und offener Lungentuberkulose erkrankt sind, dürfen nicht einreisen.

Reisende mit Altgut, Nahrungsmitteln, Mikroben, menschlichen Organen, Blut und Blutprodukten usw. sowie mit Tieren, die ansteckende Krankheiten verbreiten können, müssen dies wahrheitsgetreu erklären. Reisende aus Gelbfieberzonen müssen gültige Impfbescheinigung gegen Gelbfieber vorweisen. Reisende, die an Fieber, Durchfall, Erbrechen und Hautausschlag leiden, müssen dies wahrheitsgetreu erklären.

Reisende ohne Gesundheitszeugnis dürfen erst einreisen, wenn sie bei einem vom Zoll angeordneten Gesundheitstest als gesund befunden worden sind.

Das Mitbringen von gesetzlich festgelegten gefährlichen, giftigen und schädlichen Waren ist verboten; wenn man sie bei sich hat, muß man dies der Grenzkontrollstation berichten. Kommen die Reisenden im Hotel an, müssen sie die üblichen Übernachtungsformalitäten erledigen.

Ausreise Bei der Ausreise müssen Touristen ein Ausreiseformular ausfüllen und Paß und Visa überprüfen lassen. Die bei der Einreise in die Zollerklärung eingetragenen Waren müssen alle wieder ausgeführt werden. Wenn etwas davon fehlt, muß man Bescheinigungen der betreffenden Behörden zeigen, z.B. die Bescheinigung der Behörde für öffentliche Sicherheit, wenn etwas verlorengegangen ist, oder man muß den Zollvorschriften entsprechend Einfuhrsteuer bezahlen.

Wenn Reisende am Ausreiseflughafen Renminbi in Devisen umtauschen wollen, müssen sie ihre vorherigen Wechselbescheinigungen zeigen.

Gesetzlich festgelegte verbotene Waren dürfen nicht mitgebracht werden. Devisen und Renminbi, Gold- und Silbersachen, Kulturgegenstände und Heilkräuter dürfen nur den betreffenden Vorschriften Chinas entsprechend und nach der Zollüberprüfung ausgeführt werden.


  
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