Ein- und
Ausreiseformalitäten für Chinareisende
Zollerklärung
Chinareisende müssen vor der Einreise eine Zollerklärung
ausfüllen, in der dem Zoll mitgebrachte wertvolle Sachen
angezeigt werden. Zusammenreisende Familienmitglieder können
gemeinsam ein Formular benutzen.
Die in die Zollerklärung eingetragenen Gegenstände müssen die
Reisenden bei der Ausreise wieder ausführen.
Die Zollerklärung muß aufgehoben und bei der Ausreise dem Zoll
vorgelegt werden. Der Zoll überprüft dann die in der
Zollerklärung eingetragenen Gegenstände.
Wenn Reisende, die nach China kommen, Gepäck getrennt
transportieren lassen, müssen sie dem Zoll die Stückzahl und
den Einfuhrort angeben und das Gepäck innerhalb von sechs
Monaten ab dem Einreisetag liefern lassen.
Wenn Reisende zu verzollende Sachen mitbringen, müssen sie
nach den Vorschriften Einfuhrsteuer bezahlen.
Einreise Bei der Einreise müssen Touristen ein
Einreiseformular ausfüllen und Paß, Visa sowie
Gesundheitszeugnis zur Überprüfung vorlegen. Gepäckstücke,
Güter und Postsachen können erst nach einer Überprüfung durch
die Hygienekontrollstellen ins Land gebracht werden.
Ausländer, die an Geschlechtskrankheiten, Lepra und offener
Lungentuberkulose erkrankt sind, dürfen nicht einreisen.
Reisende mit Altgut, Nahrungsmitteln, Mikroben, menschlichen
Organen, Blut und Blutprodukten usw. sowie mit Tieren, die
ansteckende Krankheiten verbreiten können, müssen dies
wahrheitsgetreu erklären. Reisende aus Gelbfieberzonen müssen
gültige Impfbescheinigung gegen Gelbfieber vorweisen.
Reisende, die an Fieber, Durchfall, Erbrechen und
Hautausschlag leiden, müssen dies wahrheitsgetreu erklären.
Reisende ohne Gesundheitszeugnis dürfen erst einreisen, wenn
sie bei einem vom Zoll angeordneten Gesundheitstest als gesund
befunden worden sind.
Das Mitbringen von gesetzlich festgelegten gefährlichen,
giftigen und schädlichen Waren ist verboten; wenn man sie bei
sich hat, muß man dies der Grenzkontrollstation berichten.
Kommen die Reisenden im Hotel an, müssen sie die üblichen
Übernachtungsformalitäten erledigen.
Ausreise Bei der Ausreise müssen Touristen ein
Ausreiseformular ausfüllen und Paß und Visa überprüfen lassen.
Die bei der Einreise in die Zollerklärung eingetragenen Waren
müssen alle wieder ausgeführt werden. Wenn etwas davon fehlt,
muß man Bescheinigungen der betreffenden Behörden zeigen, z.B.
die Bescheinigung der Behörde für öffentliche Sicherheit, wenn
etwas verlorengegangen ist, oder man muß den Zollvorschriften
entsprechend Einfuhrsteuer bezahlen.
Wenn Reisende am Ausreiseflughafen Renminbi in Devisen
umtauschen wollen, müssen sie ihre vorherigen
Wechselbescheinigungen zeigen.
Gesetzlich festgelegte verbotene Waren dürfen nicht
mitgebracht werden. Devisen und Renminbi, Gold- und
Silbersachen, Kulturgegenstände und Heilkräuter dürfen nur den
betreffenden Vorschriften Chinas entsprechend und nach der
Zollüberprüfung ausgeführt werden.