Ab dem nächsten Monat ist es ausländischen Reiseveranstaltern im Zuge der mit
dem WTO-Beitritt gemachten Zusicherungen erlaubt, Reiseagenturen mit
ausländischer Mehrheitsbeteiligung zu gründen.
Laut dem Staatlichen Tourismusamt werden sich ausländische Firmen in Zukunft
auch mehrheitlich an Joint-Ventures beteiligen dürfen.
Neben den fünf Großstädten Beijing, Shanghai, Guangzhou, Shenzhen und Xi’an
können Ausländer ihre Geschäfte auch in von der Regierung genehmigten
Urlaubsregionen tätigen, so das Staatliche Tourismusamt auf seiner Webseite.
Laut Bekanntmachung der Regulierungsbehörde in einem Rundschreiben vom 12. Juni
werden die neuen Bestimmungen in 30 Tagen in Kraft treten.
Die Regierung sagte die Öffnung ihres lukrativen Tourismusmarktes für
ausländische Unternehmen im Zuge des Beitritts zur Welthandelsorganisation (WHO)
im Dezember 2001 zu.
Die zum damaligen Zeitpunkt gemachten Zusicherungen beinhalten die
Mehrheitsbeteiligung ausländischer Partner an Joint-Ventures ab diesem Jahr und
ausschließlich mit ausländischem Kapital geführte Unternehmen ab dem Jahr 2005.
China hat bereits ein Dutzend Reisebüros in Form chinesisch-ausländischer
Joint-Ventures genehmigt.
Unternehmen, die sich mehrheitlich in auländischem Besitz befinden, sei es
jedoch nach wie vor nicht erlaubt, Reisen für chinesische Staatsbürger ins
Ausland oder nach Hong Kong, Macao oder Taiwan zu veranstalten, so das
Rundschreiben.
In dem Rundschreiben heißt es weiter, dass nur ausländische Unternehmen mit
jährlichen Erträgen ab einer Höhe von 500 Mio. USD selbstständig ein Reisebüro
gründen dürfen. Für eine Mehrheitsbeteiligung an einem Joint-Venture seien
Erträge in Höhe von mindestens 40 Mio. USD erforderlich.
Ausländisc he Firmen werden im Regelfall auf die Gründung einer Unternehmung mit
einem Stammkapital von mindestens 4 Millionen Yuan (837.000 USD) beschränkt
sein.
China Daily