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Die 18. Tagung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen
Volkskongresses (NVK) hat 27. Oktober 2005 Revisionen des
Gesellschaftsgesetzes, des Wertpapiergesetzes und des
Einkommensteuergesetzes sowie die Immunitätsregelung für ausländische
Zentralbanken verabschiedet.
Nach dem neuen Gesellschaftsgesetz darf jetzt eine Person ein
Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung gründen. Ein Unternehmer muss
einmalig ein minimales Eintragskapital im Wert von 100.000 Yuan (10.202,4 Euro)
bezahlen. Eine Person kann nur ein Einzelunternehmen einrichten und dieses
Unternehmen darf keine neue Firma gründen. Wenn der Unternehmer nicht beweisen
kann, dass sein Eigentum unabhängig von Reichtum seines Unternehmens ist, muss
er für alle Schulden unbeschränkte Haftung tragen.
Das Eintragskapital für GmbHs und Aktiengesellschaften wird
auch gesenkt. Davon sinkt das der Aktiengesellschaften von 10 Millionen Yuan
(1,02 Millionen Euro) auf 5 Millionen Yuan (510.121 Euro).
Im Prinzip soll die GmbH einen Aufsichtsrat mit mindestens
drei Mitgliedern gründen, aber kleinere Firmen dürfen statt Aufsichtsrat nur
Aufsichtspersonal haben.
Außerdem wird das Vorstandssystem vollendet und das Recht des
Vorstandsvorsitzenden beschränkt.
Die vier Gesetze werden am 1. Januar 2006 in die Kraft
treten.
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